Schrittmacherkontrolle
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Schrittmacherkontrolle
Um sicherzustellen, dass ein eingesetzter Schrittmacher funktionstüchtig bleibt, muss das Gerät regelmäßig geprüft werden. In unserer Praxis in Düsseldorf führen unsere erfahrenen Kardiologen Schrittmacherkontrollen durch.
Eine Kontrolle von Geräten dieser Firmen ist problemlos zu jeder Zeit möglich:
Ein moderner Herzschrittmacher ist ein miniaturisierter Computer, der direkt Einfluss auf den Herzschlag des Trägers nehmen kann. Es ist ein elektrisches Gerät, bei dem es zu Fehlfunktionen kommen kann. Das kann beim Aggregat oder den implantierten Elektroden vorkommen, die die Verbindung des Schrittmachers zum Herzen herstellen. Bei regelmäßigen Kontrollen können Fehlfunktionen im frühen Stadium festgestellt werden, bevor es zu Problemen für den Patienten kommt.
Nach der Schrittmacherimplantation erfolgt in den meisten Fällen die erste Funktionskontrolle in der implantierenden Klinik. Danach ist bei unauffälligem Befund die nächste Kontrolle in unserer Praxis nach 4-6 Wochen fällig. Da die Elektroden im Herzen einwachsen müssen, kann zumeist die dauerhafte Programmierung etwa 3 Monate nach Implantation erfolgen.
Bei Beschwerdefreiheit sind Schrittmacherkontrollen zumeist in sechsmonatigen Abständen üblich. Bei Problemen mit dem Aggregat können die Abstände selbstverständlich kürzer sein.
Zuerst wird die Frage nach dem Befinden gestellt und ob es Probleme mit dem Schrittmacher gibt. Bei der Untersuchung führt der Kardiologie ein Ruhe-EKG durch. Zusätzlich werden mit einem für jeden Schrittmacherhersteller spezifischen Gerät die Daten des Schrittmachers abgefragt.
Viele Modelle haben einen Speicher, in dem relevante Herzrhythmusstörungen abgelegt werden. Diese eventuell gespeicherten Episoden werden bei der Schrittmacherkontrolle begutachtet und gegebenenfalls Konsequenzen hieraus eingeleitet.
Zuletzt werden die elektrischen Daten sowie der Füllungszustand der Batterie kontrolliert. Bei Auffälligkeiten erfolgt gegebenenfalls eine Umprogrammierung.
Sind alle wichtigen Daten geprüft, wird ein Schrittmacherausweis für den Patienten ausgedruckt. Zusätzlich erhält der überweisende Hausarzt einen Bericht. In beiden Dokumenten sind alle wichtigen Befunde, weitere Konsequenzen und eventuelle Maßnahmen protokolliert. Abschließend wird der Termin für die nächste Schrittmacherkontrolle vereinbart.
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